Medieninformationen 2016
[048/2016 - 01.06.2016]
Neue Brutreviere für den Ortolan können in der Oberlausitz entstehen
Landesdirektion schließt Planänderungsverfahren für B 178n ab
Mit dem jetzt erlassenen Planänderungsbeschluss für den Neubau der „B 178n – Verlegung A 4 bis Bundesgrenze D/PL und D/CZ, 1. Abschnitt, Teil 2, von der S 112 bei Nostitz bis zur B 6 (nördlich Löbau) 1. Planänderung“ schafft die Landesdirektion Sachsen die Voraussetzungen für die Ansiedlung von fünf Ortolan-(„Goldammer“-)Brutrevieren innerhalb des europäischen Vogelschutzgebietes „Feldgebiete der östlichen Oberlausitz“.
Damit werden die Vorgaben der Kommission der europäischen Gemeinschaften aus dem Vertragsstrafeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des europäischen Vogelschutzgebietes durch den Neubau der B 178n erfüllt.
Die Trasse verläuft auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern durch das SPA–Gebiet „Feldgebiete der östlichen Oberlausitz“. Sie greift auf diesem Weg durch Flächeninanspruchnahme in drei Reviere des Ortolans ein. Darüber hinaus entwerten betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärm und visuelle Störreize zwei weitere Ortolanreviere, sodass insgesamt der Verlust von mindestens fünf Ortolan–Brutrevieren zu kompensieren war.
Hierfür sieht die Planung zwei Maßnahmekomplexe vor. Zum einen soll der im „Teilgebiet bei Weißenberg“ erhaltene Lebensraum der Ortolanpopulation stabilisiert und optimiert werden. Dabei werden im Wesentlichen Feldgehölze und Baumreihen im Bereich der Feldflur neu angelegt. Auch die Vervollständigung von Baumreihen und Alleen optimiert das Angebot an Singwarten und Nahrungshabitaten für den Ortolan. Darüber hinaus sorgt die vorgesehene ortolangerechte Ackerbewirtschaftung für ausreichende Nahrungshabitate.
Ortolangerecht ist die Bewirtschaftung, wenn Früchte angebaut werden, die dem Ortolan den Acker als Lebensraum erhalten. Dies schließt z.B. den Anbau von Mais und Raps aus. Monokulturen oder eine intensive Landwirtschaft sind ebenfalls unzulässig. Gleichzeitig sichert diese Art der Feldbewirtschaftung den Neststandorten auf den vorgelagerten Altholzbeständen ein zusätzliches Nahrungsangebot.
Mit dem Maßnahmekomplex 2 werden Ortolanreviere östlich von Glossen bis nördlich von Mauschwitz neu geschaffen. Hier werden Feldgehölze neu angelegt und lückenhafte Baumreihen entlang von Feldwegen und gering befahrenen Straßen vervollständigt. Hinzu kommt auch hier die ortolangerechte Feldbewirtschaftung entlang der Baumreihen und Alleen. Der Maßnahmekomplex 2 erschließt für mindestens zehn Ortolanmännchen einen neuen, zur Ansiedlung geeigneten Lebensraum. Es wird damit gerechnet, dass sich daraus mindestens neun Brutreviere entwickeln.
Insgesamt sieht die Planung die Vervollständigung von 15 Baumreihen/Alleen mit rund 1000 Bäumen - was auch zu einer Verschönerung des Landschaftsbildes führt - und 16 Feldgehölzen vor. Auf knapp 110.000 m² sollen Hecken gepflanzt werden.
Die ortolangerechte Feldbewirtschaftungen ist auf rund 357.000 m² vorgesehen. Darüber hinaus soll auf insgesamt rund 145.000 m² Ackerfläche vorwiegend Getreide angebaut werden, wobei der Anbau von Raps, Mais und Sonnenblumen ausgeschlossen ist.
Der Planänderungsbeschluss berücksichtigt die aktuellen Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiete Sachsens. Laut der einvernehmlichen Stellungnahmen der Naturschutzbehörden sind die Maßnahmen trotz der damit verbundenen empfindlichen Eingriffe in die Landwirtschaft naturschutzfachlich geboten. Die Planung beschränkt sich bei der Inanspruchnahme von Ackerland auf das für die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft unbedingt erforderliche Maß.
Der Planänderungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in den Stadtverwaltungen Weißenberg und Löbau sowie in der Gemeinde Hochkirch öffentlich ausgelegt. Zeitraum und genauer Ort werden rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.
Damit werden die Vorgaben der Kommission der europäischen Gemeinschaften aus dem Vertragsstrafeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des europäischen Vogelschutzgebietes durch den Neubau der B 178n erfüllt.
Die Trasse verläuft auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern durch das SPA–Gebiet „Feldgebiete der östlichen Oberlausitz“. Sie greift auf diesem Weg durch Flächeninanspruchnahme in drei Reviere des Ortolans ein. Darüber hinaus entwerten betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärm und visuelle Störreize zwei weitere Ortolanreviere, sodass insgesamt der Verlust von mindestens fünf Ortolan–Brutrevieren zu kompensieren war.
Hierfür sieht die Planung zwei Maßnahmekomplexe vor. Zum einen soll der im „Teilgebiet bei Weißenberg“ erhaltene Lebensraum der Ortolanpopulation stabilisiert und optimiert werden. Dabei werden im Wesentlichen Feldgehölze und Baumreihen im Bereich der Feldflur neu angelegt. Auch die Vervollständigung von Baumreihen und Alleen optimiert das Angebot an Singwarten und Nahrungshabitaten für den Ortolan. Darüber hinaus sorgt die vorgesehene ortolangerechte Ackerbewirtschaftung für ausreichende Nahrungshabitate.
Ortolangerecht ist die Bewirtschaftung, wenn Früchte angebaut werden, die dem Ortolan den Acker als Lebensraum erhalten. Dies schließt z.B. den Anbau von Mais und Raps aus. Monokulturen oder eine intensive Landwirtschaft sind ebenfalls unzulässig. Gleichzeitig sichert diese Art der Feldbewirtschaftung den Neststandorten auf den vorgelagerten Altholzbeständen ein zusätzliches Nahrungsangebot.
Mit dem Maßnahmekomplex 2 werden Ortolanreviere östlich von Glossen bis nördlich von Mauschwitz neu geschaffen. Hier werden Feldgehölze neu angelegt und lückenhafte Baumreihen entlang von Feldwegen und gering befahrenen Straßen vervollständigt. Hinzu kommt auch hier die ortolangerechte Feldbewirtschaftung entlang der Baumreihen und Alleen. Der Maßnahmekomplex 2 erschließt für mindestens zehn Ortolanmännchen einen neuen, zur Ansiedlung geeigneten Lebensraum. Es wird damit gerechnet, dass sich daraus mindestens neun Brutreviere entwickeln.
Insgesamt sieht die Planung die Vervollständigung von 15 Baumreihen/Alleen mit rund 1000 Bäumen - was auch zu einer Verschönerung des Landschaftsbildes führt - und 16 Feldgehölzen vor. Auf knapp 110.000 m² sollen Hecken gepflanzt werden.
Die ortolangerechte Feldbewirtschaftungen ist auf rund 357.000 m² vorgesehen. Darüber hinaus soll auf insgesamt rund 145.000 m² Ackerfläche vorwiegend Getreide angebaut werden, wobei der Anbau von Raps, Mais und Sonnenblumen ausgeschlossen ist.
Der Planänderungsbeschluss berücksichtigt die aktuellen Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiete Sachsens. Laut der einvernehmlichen Stellungnahmen der Naturschutzbehörden sind die Maßnahmen trotz der damit verbundenen empfindlichen Eingriffe in die Landwirtschaft naturschutzfachlich geboten. Die Planung beschränkt sich bei der Inanspruchnahme von Ackerland auf das für die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft unbedingt erforderliche Maß.
Der Planänderungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in den Stadtverwaltungen Weißenberg und Löbau sowie in der Gemeinde Hochkirch öffentlich ausgelegt. Zeitraum und genauer Ort werden rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.