Medieninformationen 2016
[45/2016 - 20.05.2016]
Wahl der Leipziger Kulturbürgermeisterin rechtswidrig
Landesdirektion Sachsen fordert Wahlwiederholung
Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Leipzig im Ergebnis einer kommunalaufsichtlichen Prüfung heute mitgeteilt, dass die Wahl von Frau Dr. Skadi Jennicke zur Kulturbürgermeisterin der Stadt Leipzig in der Stadtratssitzung vom 18. Mai 2016 rechtswidrig ist. Die Wahl ist zu wiederholen.
Gemäß den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung ist ein Stadtratsbeschluss rechtswidrig, wenn bei der Beratung oder Beschlussfassung ein ehrenamtlich Tätiger, dem die Entscheidung selbst einen unmittelbaren Vorteil bringen kann, beratend oder entscheidend mitgewirkt hat. Diese Regelung gilt auch für die Wahl des Kulturbürgermeisters.
Als Kandidatin und zugleich ehrenamtlich tätige Stadträtin war Frau Dr. Jennicke befangen, da sie aus der Abstimmung einen unmittelbaren Vorteil, das Amt der Kulturbürgermeisterin, erlangen konnte.
Frau Dr. Jennicke hätte nicht mit abstimmen dürfen. Sie hätte die Stadtratssitzung verlassen müssen oder als lediglich als Zuhörerin teilnehmen dürfen.
Gemäß den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung ist ein Stadtratsbeschluss rechtswidrig, wenn bei der Beratung oder Beschlussfassung ein ehrenamtlich Tätiger, dem die Entscheidung selbst einen unmittelbaren Vorteil bringen kann, beratend oder entscheidend mitgewirkt hat. Diese Regelung gilt auch für die Wahl des Kulturbürgermeisters.
Als Kandidatin und zugleich ehrenamtlich tätige Stadträtin war Frau Dr. Jennicke befangen, da sie aus der Abstimmung einen unmittelbaren Vorteil, das Amt der Kulturbürgermeisterin, erlangen konnte.
Frau Dr. Jennicke hätte nicht mit abstimmen dürfen. Sie hätte die Stadtratssitzung verlassen müssen oder als lediglich als Zuhörerin teilnehmen dürfen.