Medieninformationen 2016
[42/2016 - 13.05.2016]
Anflug auf Riesa-Göhlis wieder möglich
Landesdirektion Sachsen gestattet Wiederinbetriebnahme des Verkehrslandeplatzes
Die Landesdirektion Sachsen hat der AirPark Riesa UG mit Bescheid vom 12. Mai 2016 die Wiederinbetriebnahme des Verkehrslandeplatzes Riesa-Göhlis gestattet. Der Flugplatz kann damit ab dem 14. Mai 2016 geöffnet werden. Der Flugbetrieb ist künftig während der Sommerzeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und während der Winterzeit von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr möglich.
Bereits am 11. Mai 2016 wurde der AirPark Riesa UG die Halterschaft für den Verkehrslandeplatz Riesa-Göhlis übertragen. Die AirPark Riesa UG ist damit zugleich neuer Betreiber des Flugplatzes.
Der vorherige Betreiber des Verkehrslandeplatzes Riesa-Göhlis, die ESAM Energieservice und Arealmanagement GmbH, hatte den Betrieb zum 30. April 2016 eingestellt. In der Folge musste der Flugplatz am 1. Mai 2016 geschlossen werden.
Aufgrund des Halterwechsels wurde eine Aufsichts- und Abnahmeprüfung durchgeführt. Im Ergebnis konnte die Wiederinbetriebnahme gestattet werden.
Bereits am 11. Mai 2016 wurde der AirPark Riesa UG die Halterschaft für den Verkehrslandeplatz Riesa-Göhlis übertragen. Die AirPark Riesa UG ist damit zugleich neuer Betreiber des Flugplatzes.
Der vorherige Betreiber des Verkehrslandeplatzes Riesa-Göhlis, die ESAM Energieservice und Arealmanagement GmbH, hatte den Betrieb zum 30. April 2016 eingestellt. In der Folge musste der Flugplatz am 1. Mai 2016 geschlossen werden.
Aufgrund des Halterwechsels wurde eine Aufsichts- und Abnahmeprüfung durchgeführt. Im Ergebnis konnte die Wiederinbetriebnahme gestattet werden.