Medieninformationen 2016
[041/2016 - 11.05.2016]
Landesdirektion Sachsen verfügt Schließung des Hubschrauberlandeplatzes am Krankenhaus Bautzen
Schäden an der Oberfläche des Dachlandeplatzes gefährden den Flugbetrieb und das Umfeld
Die Landesdirektion Sachsen hat mit sofortiger Wirkung den weiteren Betrieb des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes am Krankenhaus Bautzen untersagt. Die entsprechende Verfügung der Behörde richtet sich an den Betreiber des Landeplatzes, die Oberlausitz-Kliniken GmbH.
Schon seit längerem ist am Landeplatz die Plattformheizung ausgefallen. Die damit einhergehenden großen Temperaturschwankungen haben in Verbindung mit eindringender Feuchtigkeit zu Schäden an der Oberfläche der Landeplattform geführt. In den zum Zustand des Landeplatzes vorliegenden Gutachten werden eine Aufwölbung der Beschichtung und eine deutliche Zunahme von Rissaufweitungen beschrieben.
Mit beginnender jahreszeitlicher Erwärmung hat nun eine vermehrte Blasenbildung begonnen. Der Feuchteeintritt unter die obere Beschichtung nimmt infolge der vielen neuen Risse zu. Bereits in der Vergangenheit sanierte Risse öffnen sich wieder. Die Beschichtung an den Rissrändern ist ohne Haftung und stellenweise ist die Beschichtung abgeplatzt.
Im Schadensgutachten wird weiter ausgeführt, dass bisherige Sanierungen die bestehenden Probleme nicht behoben haben und eine ständig fortschreitende Verschlechterung des Zustandes des Dachlandeplatzes zu beobachten ist.
Angesichts dieser Sachlage kann eine Gefährdung des Luftverkehrs und für Dritte beim weiteren Betrieb des Krankenhaus-Landeplatzes nicht ausgeschlossen werden. Die Landesdirektion Sachsen musste als zuständige Luftfahrt- und Aufsichtsbehörde die sofortige Schließung des Landeplatzes verfügen.
Eine Wiederinbetriebnahme wird möglich sein, wenn die Oberlausitz-Kliniken GmbH mit geeigneten Maßnahmen für die dauerhafte Betriebssicherheit ihrer Anlage gesorgt haben und dieser Zustand gutachterlich bestätigt worden ist.
Schon seit längerem ist am Landeplatz die Plattformheizung ausgefallen. Die damit einhergehenden großen Temperaturschwankungen haben in Verbindung mit eindringender Feuchtigkeit zu Schäden an der Oberfläche der Landeplattform geführt. In den zum Zustand des Landeplatzes vorliegenden Gutachten werden eine Aufwölbung der Beschichtung und eine deutliche Zunahme von Rissaufweitungen beschrieben.
Mit beginnender jahreszeitlicher Erwärmung hat nun eine vermehrte Blasenbildung begonnen. Der Feuchteeintritt unter die obere Beschichtung nimmt infolge der vielen neuen Risse zu. Bereits in der Vergangenheit sanierte Risse öffnen sich wieder. Die Beschichtung an den Rissrändern ist ohne Haftung und stellenweise ist die Beschichtung abgeplatzt.
Im Schadensgutachten wird weiter ausgeführt, dass bisherige Sanierungen die bestehenden Probleme nicht behoben haben und eine ständig fortschreitende Verschlechterung des Zustandes des Dachlandeplatzes zu beobachten ist.
Angesichts dieser Sachlage kann eine Gefährdung des Luftverkehrs und für Dritte beim weiteren Betrieb des Krankenhaus-Landeplatzes nicht ausgeschlossen werden. Die Landesdirektion Sachsen musste als zuständige Luftfahrt- und Aufsichtsbehörde die sofortige Schließung des Landeplatzes verfügen.
Eine Wiederinbetriebnahme wird möglich sein, wenn die Oberlausitz-Kliniken GmbH mit geeigneten Maßnahmen für die dauerhafte Betriebssicherheit ihrer Anlage gesorgt haben und dieser Zustand gutachterlich bestätigt worden ist.