Medieninformationen 2016
[37/2016 - 02.05.2016]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Deponie „Steinbruch Rothschönberg“ in Klipphausen
Die Landesdirektion Sachsen hat am 18. April 2016 den Planfeststellungsbeschluss für die Deponie „Steinbruch Rothschönberg“ in der Gemeinde Klipphausen erlassen. Durch den Beschluss werden der Firma Faber Bau GmbH die Errichtung und der Betrieb der Deponie genehmigt.
Die Deponie befindet sich im Klipphausener Ortsteil Rothschönberg, unmittelbar westlich des Autobahndreiecks Nossen, im Ostteil eines ehemaligen Steinbruchgeländes. Es handelt sich um eine Deponie der Klasse I. Diese Deponieklasse lässt nur die Ablagerung gering belasteter, insbesondere mineralischer Abfälle zu. Sie entspricht in etwa der früheren „Bauschuttdeponie“. In die Deponie „Steinbruch Rothschönberg“ dürfen zwölf Abfallarten, u. a. Beton, Ziegel und Baggergut, eingebaut werden.
Für die Zufahrt zur Deponie werden die bisher für den Steinbruch genutzten Wirtschaftswege in Anspruch genommen. Um die nicht vermeidbaren Eingriffe in Naturschutz und Landschaft, die vor allem durch die Flächeninanspruchnahme entstehen, zu kompensieren, ist eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören der Rückbau von nicht mehr benötigten Wegen und Flächen sowie die Rekultivierung der Deponieoberfläche durch Begrünung und Anpflanzung von Sträuchern.
Für die Errichtung und den Betrieb der Deponie wird von einer Gesamtlaufzeit von zwölfeinhalb Jahren ausgegangen. Diese setzt sich aus einer Vorlaufzeit von einem Jahr, dem Deponiebetrieb von zehn Jahren und dem Abschluss über eine Zeit von anderthalb Jahren zusammen. Das Ablagerungsvolumen soll insgesamt 504.000 Kubikmeter betragen.
Die Antragsunterlagen lagen öffentlich aus. Gegen das Vorhaben gingen bis zum Ende der Einwendungsfrist 13 Einwendungen ein. Im Juli 2015 fand ein Erörterungstermin statt, bei dem die eingegangen Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erörtert wurden. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden geprüft und, soweit möglich, im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt.
Der festgestellte Plan wird in den Gemeinden Reinsberg und Klipphausen sowie in der Stadt Nossen für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Den betroffenen Einwendern wird er vorab zugestellt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Deponie befindet sich im Klipphausener Ortsteil Rothschönberg, unmittelbar westlich des Autobahndreiecks Nossen, im Ostteil eines ehemaligen Steinbruchgeländes. Es handelt sich um eine Deponie der Klasse I. Diese Deponieklasse lässt nur die Ablagerung gering belasteter, insbesondere mineralischer Abfälle zu. Sie entspricht in etwa der früheren „Bauschuttdeponie“. In die Deponie „Steinbruch Rothschönberg“ dürfen zwölf Abfallarten, u. a. Beton, Ziegel und Baggergut, eingebaut werden.
Für die Zufahrt zur Deponie werden die bisher für den Steinbruch genutzten Wirtschaftswege in Anspruch genommen. Um die nicht vermeidbaren Eingriffe in Naturschutz und Landschaft, die vor allem durch die Flächeninanspruchnahme entstehen, zu kompensieren, ist eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören der Rückbau von nicht mehr benötigten Wegen und Flächen sowie die Rekultivierung der Deponieoberfläche durch Begrünung und Anpflanzung von Sträuchern.
Für die Errichtung und den Betrieb der Deponie wird von einer Gesamtlaufzeit von zwölfeinhalb Jahren ausgegangen. Diese setzt sich aus einer Vorlaufzeit von einem Jahr, dem Deponiebetrieb von zehn Jahren und dem Abschluss über eine Zeit von anderthalb Jahren zusammen. Das Ablagerungsvolumen soll insgesamt 504.000 Kubikmeter betragen.
Die Antragsunterlagen lagen öffentlich aus. Gegen das Vorhaben gingen bis zum Ende der Einwendungsfrist 13 Einwendungen ein. Im Juli 2015 fand ein Erörterungstermin statt, bei dem die eingegangen Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erörtert wurden. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden geprüft und, soweit möglich, im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt.
Der festgestellte Plan wird in den Gemeinden Reinsberg und Klipphausen sowie in der Stadt Nossen für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Den betroffenen Einwendern wird er vorab zugestellt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.