Medieninformationen 2016
[35/2016 - 25.04.2016]
Landesdirektion Sachsen bestätigt Haushalt 2016 des Landkreises Meißen
Mit Bescheid vom 21. April 2016 hat die Landesdirektion Sachsen die am 17. März 2016 vom Kreistag des Landkreises Meißen beschlossene Haushaltssatzung für 2016 zum Vollzug freigegeben. Der Kreishaushalt hat ein Volumen in Höhe von rund 401 Mio. Euro.
Mit der Haushaltssatzung 2016 ist der Kreisumlagesatz auf 33,88 Prozent der Umlagegrundlagen festgesetzt. Dieser betrug bisher 33,3 Prozent. Mit der Kreisumlage beteiligen sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Die Verschuldung beträgt 125,53 Euro pro Einwohner (Stand 31. Dezember 2015).
Der Landkreis plant für 2016 keine Kreditaufnahmen. Auch mittelfristig werden keine Kreditaufnahmen veranschlagt. Da auch der Höchstbetrag der Kassenkredite, die der Landkreis 2016 aufnehmen darf, im genehmigungsfreien Rahmen liegt, enthält die Haushaltssatzung keine zu genehmigenden Bestandteile.
Die Landesdirektion Sachsen bewertet positiv, dass die Liquidität des Landkreises Meißen sowohl im laufenden Haushaltsjahr 2016 als auch innerhalb des gesamten Finanzplanungszeitraumes bis 2019 gewährleistet ist.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion, dass der Landkreis im Asylbereich Einnahmen und Erträge veranschlagt hat, die derzeit nicht gesichert sind. Dies stellt grundsätzlich ein erhebliches Risiko für einen ausgeglichenen Haushalt und somit für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Meißen dar. Wegen der in 2016 guten Liquiditätslage konnte von Sanktionen abgesehen werden. Zugleich wurde der Landkreis für das Haushaltsjahr 2017 aufgefordert, keine Einnahmen ohne Rechtsgrundlagen zu veranschlagen.
Mit der Haushaltssatzung 2016 ist der Kreisumlagesatz auf 33,88 Prozent der Umlagegrundlagen festgesetzt. Dieser betrug bisher 33,3 Prozent. Mit der Kreisumlage beteiligen sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Die Verschuldung beträgt 125,53 Euro pro Einwohner (Stand 31. Dezember 2015).
Der Landkreis plant für 2016 keine Kreditaufnahmen. Auch mittelfristig werden keine Kreditaufnahmen veranschlagt. Da auch der Höchstbetrag der Kassenkredite, die der Landkreis 2016 aufnehmen darf, im genehmigungsfreien Rahmen liegt, enthält die Haushaltssatzung keine zu genehmigenden Bestandteile.
Die Landesdirektion Sachsen bewertet positiv, dass die Liquidität des Landkreises Meißen sowohl im laufenden Haushaltsjahr 2016 als auch innerhalb des gesamten Finanzplanungszeitraumes bis 2019 gewährleistet ist.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion, dass der Landkreis im Asylbereich Einnahmen und Erträge veranschlagt hat, die derzeit nicht gesichert sind. Dies stellt grundsätzlich ein erhebliches Risiko für einen ausgeglichenen Haushalt und somit für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Meißen dar. Wegen der in 2016 guten Liquiditätslage konnte von Sanktionen abgesehen werden. Zugleich wurde der Landkreis für das Haushaltsjahr 2017 aufgefordert, keine Einnahmen ohne Rechtsgrundlagen zu veranschlagen.