Medieninformationen 2016
[033/2016 - 19.04.2016]
Landesdirektion Sachsen genehmigt den Nachtragshaushalt des Landkreises Leipzig
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Nachtragshaushalt des Landkreises Leipzig für das Jahr 2016 bestätigt. Die in der beschlossenen Haushaltssatzung enthaltenen Kreditaufnahmen in Höhe von 7 Mio. Euro wurden genehmigt.
Der vom Kreistag des Landkreises Leipzig am 24. Februar 2016 verabschiedete Nachtragshaushalt weist ein Defizit von 6.610.850 Euro vor. Der Landkreis ist im Jahr 2016 also nicht in der Lage, die anfallenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen zu finanzieren. Dem Landkreis Leipzig gelingt es im Haushaltsjahr 2016 somit allein aufgrund der geltenden Übergangsvorschriften zur Einführung der doppischen Haushaltsführung in den Kommunen, einen gesetzmäßigen Haushalt zu erreichen. Hierzu zählt insbesondere, dass der erforderliche Bedarf an Zahlungsmitteln durch den Bestand an liquiden Mitteln aus den Vorjahren ausgeglichen werden kann.
Das jährliche Abschmelzen dieser liquiden Mittel bedeutet jedoch, dass der Landkreis in den kommenden Jahren von seinen Reserven zehren wird. Daher muss der Landkreis Leipzig seine Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft so gestalten, dass die dauernde Leistungsfähigkeit im Finanzplanzeitraum gesichert wird. Die LDS hat die Haushaltsgenehmigung deshalb mit Auflagen verbunden. Dem Landkreis Leipzig wurde hierbei insbesondere aufgegeben, ein Haushaltsstrukturkonzept zu erstellen, falls die in der oben genannten Übergangsbestimmung enthaltenen Voraussetzungen mit dem nächsten Doppelhaushalt nicht eingehalten werden können.
Der vom Kreistag des Landkreises Leipzig am 24. Februar 2016 verabschiedete Nachtragshaushalt weist ein Defizit von 6.610.850 Euro vor. Der Landkreis ist im Jahr 2016 also nicht in der Lage, die anfallenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen zu finanzieren. Dem Landkreis Leipzig gelingt es im Haushaltsjahr 2016 somit allein aufgrund der geltenden Übergangsvorschriften zur Einführung der doppischen Haushaltsführung in den Kommunen, einen gesetzmäßigen Haushalt zu erreichen. Hierzu zählt insbesondere, dass der erforderliche Bedarf an Zahlungsmitteln durch den Bestand an liquiden Mitteln aus den Vorjahren ausgeglichen werden kann.
Das jährliche Abschmelzen dieser liquiden Mittel bedeutet jedoch, dass der Landkreis in den kommenden Jahren von seinen Reserven zehren wird. Daher muss der Landkreis Leipzig seine Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft so gestalten, dass die dauernde Leistungsfähigkeit im Finanzplanzeitraum gesichert wird. Die LDS hat die Haushaltsgenehmigung deshalb mit Auflagen verbunden. Dem Landkreis Leipzig wurde hierbei insbesondere aufgegeben, ein Haushaltsstrukturkonzept zu erstellen, falls die in der oben genannten Übergangsbestimmung enthaltenen Voraussetzungen mit dem nächsten Doppelhaushalt nicht eingehalten werden können.