Medieninformationen 2016
[022/2016 - 10.03.2016]
Rechtsaufsicht gibt den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Jahr 2016 zur Bewirtschaftung frei
Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Jahr 2016 bestätigt. Der Etat beinhaltet Gesamtaufwendungen von 377.785.000 Euro.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde um eineinhalb Prozentpunkte erhöht und beträgt nun 31,45 Prozent.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Sie beträgt zum 31.12.2016 59,28 Euro pro Einwohner.
Der Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2016 ist gesetzmäßig, obgleich der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen ist. Der Landkreis Mittelsachsen ist auch mittelfristig nicht in der Lage, den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt sicherzustellen. In den Folgejahren werden jeweilig ansteigende Fehlbeträge im Ordentlichen Ergebnis erwartet.
Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die liquiden Mittel des Landkreises Mittelsachsen im Jahr 2016 aus, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die mittelfristige Fortschreibung des Finanzplans weist jedoch ein dauerhaftes Defizit bis zum Ende des Planungszeitraumes 2019 aus, sodass der Landkreis nicht in der Lage sein wird, kontinuierlich und uneingeschränkt seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Die sich in zunehmendem Maße verschlechternde Liquidität ist im Wesentlichen auf höhere Ausgaben im Bereich Soziales zurückzuführen. Ordentliche Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent angestiegen. Liquiditätswirksame Belastungen ergeben sich insbesondere daraus, dass die Mehraufwendungen nicht in jedem Bereich vollständig durch Mehrerträge kompensiert werden können.
Der Landkreis wurde aufgefordert, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Durch geeignete Maßnahmen ist der Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2017 auszugleichen. Das Haushaltsentwicklungskonzept des Landkreises Mittelsachsen ist fortzuschreiben und vorzulegen.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde um eineinhalb Prozentpunkte erhöht und beträgt nun 31,45 Prozent.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Sie beträgt zum 31.12.2016 59,28 Euro pro Einwohner.
Der Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2016 ist gesetzmäßig, obgleich der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen ist. Der Landkreis Mittelsachsen ist auch mittelfristig nicht in der Lage, den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt sicherzustellen. In den Folgejahren werden jeweilig ansteigende Fehlbeträge im Ordentlichen Ergebnis erwartet.
Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die liquiden Mittel des Landkreises Mittelsachsen im Jahr 2016 aus, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die mittelfristige Fortschreibung des Finanzplans weist jedoch ein dauerhaftes Defizit bis zum Ende des Planungszeitraumes 2019 aus, sodass der Landkreis nicht in der Lage sein wird, kontinuierlich und uneingeschränkt seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Die sich in zunehmendem Maße verschlechternde Liquidität ist im Wesentlichen auf höhere Ausgaben im Bereich Soziales zurückzuführen. Ordentliche Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent angestiegen. Liquiditätswirksame Belastungen ergeben sich insbesondere daraus, dass die Mehraufwendungen nicht in jedem Bereich vollständig durch Mehrerträge kompensiert werden können.
Der Landkreis wurde aufgefordert, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Durch geeignete Maßnahmen ist der Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2017 auszugleichen. Das Haushaltsentwicklungskonzept des Landkreises Mittelsachsen ist fortzuschreiben und vorzulegen.