Medieninformationen 2016
[015/2016 - 26.02.2016]
Sicherheit der Stromversorgung wird höheren Anforderungen angepasst
enviaM AG kann Ersatzbauten südöstlich von Leipzig vornehmen
Die Landesdirektion Sachsen hat nach Antrag der Mitnetz Strom GmbH, gestellt im Auftrag der enviaM AG, den Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben „110-kV-Freileitung Eula – Oberelsdorf, Ersatzneubau Mastbereich 52 bis 100“ erlassen.
Die Hochspannungsfreileitung dient der Versorgungssicherheit mit Elektroenergie im Raum Leipzig/West, Geithain und Oberelsdorf. Die Versorgungssicherheit bedarf größerer Aufmerksamkeit und zusätzlicher Bemühungen der Netzbetreiber, nachdem Anlagen der erneuerbaren Energien (überwiegend Windkraftanlagen) hinzugekommen sind. Deren Strom haben die Betreiber öffentlicher Netze abzunehmen, was die Kapazität der vorhandenen Freileitungsnetze überfordert.
Beim nun durch die Landesdirektion Sachsen genehmigten zweiten von insgesamt drei Bauabschnitten erfolgt der Ersatzneubau im Abstand von ca. 18 Metern parallel zur Bestandstrasse. Er wird zwischen den Masten 52 bis 100 (neu: 45 bis 87) auf einer Länge von 11,5 Kilometern vorgenommen. Die Abstände zwischen den Masten werden vergrößert, so dass sich die Anzahl der Masten um sieben verringert. Insgesamt werden 42 Maste neu errichtet und 49 Maste demontiert. Die bestehenden Masten können jedoch erst nach realisiertem Neubau zurück gebaut werden, da eine anderweitige Stromversorgung während der Bauphase nicht möglich ist.
Die Neubauleitung soll wie die bestehende Leitung in der Bauform der drei Ebenen („Tannenbaum“) errichtet werden, d. h. sechs Leiterseile hängen in drei Ebenen und das Erdseil wird an der Mastspitze geführt.
Der zu errichtende Leitungsabschnitt beginnt an der K 8302 zwischen Bad Lausick und Trebishain. Die Leitung verläuft über ca. fünf Kilometer in südliche Richtung. Dabei werden die 110-kV-Leitung Eula – Döbeln, die K 7902, verschiedene Gemeindestraßen, die Kleine Eula, die K 7933, die S 242 und der Frankenhainer Bach gekreuzt. Die Trasse führt überwiegend über Ackerflächen. Am Mast 63neu winkelt die Leitung ab und verläuft über 2,5 Kilometer in Richtung Südosten. Die 380-kV-Leitung Streumen - Eula und die K 7990 werden gequert. Südlich von Oberfrankenhain wird eine Waldfläche gekreuzt. Bei Mast 73neu ändert die Leitung den Verlauf geringfügig in südliche Richtung. Am Mast 75neu (86alt) - der erhalten bleibt - wird die 110-kV-Freileitung Abzweig Geithain zur Versorgung des Umspannwerkes Geithain ausgeschleift. Im weiteren Verlauf kreuzt die planfestgestellte Leitung die Bahnstrecke Neukieritzsch – Chemnitz, diverse Ortsverbindungsstraßen, den Kalkbach, die Eula, die B 7 und die K 7943 bis zum Bestandsmast 101.
Aufgrund der größeren Mastabstände verbreitert sich der Schutzstreifen von 12 bis 16 Metern auf beiden Seiten auf 13 bis 20 Meter. Dafür ist jedoch ein Vollerwerb des Eigentums nicht erforderlich. Als geringerer Eingriff genügt die Belastung mit einer dinglichen Sicherung, also der Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der enviaM AG. Mit der Planfeststellungsentscheidung sind die davon betroffenen Flächen verbindlich ausgewiesen. Der Beschluss ist zugleich enteignungsrechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme durch die enviaM AG. Solange der Schutzstreifen jedoch nicht für die Bau-, Betriebs- oder Unterhaltungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden muss, ist eine Nutzung der Flächen, insbesondere für landwirtschaftliche Bewirtschaftung, weiterhin möglich.
Gegen das Vorhaben sind keine grundsätzlichen Ablehnungen vorgetragen worden. Den Hinweisen und Forderungen von den Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern ist durch Zusagen der Vorhabenträgerin Rechnung getragen worden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in den Stadtverwaltungen Frohburg, Bad Lausick und Geithain öffentlich ausgelegt. Zeitraum und genauer Ort werden rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.
Die Hochspannungsfreileitung dient der Versorgungssicherheit mit Elektroenergie im Raum Leipzig/West, Geithain und Oberelsdorf. Die Versorgungssicherheit bedarf größerer Aufmerksamkeit und zusätzlicher Bemühungen der Netzbetreiber, nachdem Anlagen der erneuerbaren Energien (überwiegend Windkraftanlagen) hinzugekommen sind. Deren Strom haben die Betreiber öffentlicher Netze abzunehmen, was die Kapazität der vorhandenen Freileitungsnetze überfordert.
Beim nun durch die Landesdirektion Sachsen genehmigten zweiten von insgesamt drei Bauabschnitten erfolgt der Ersatzneubau im Abstand von ca. 18 Metern parallel zur Bestandstrasse. Er wird zwischen den Masten 52 bis 100 (neu: 45 bis 87) auf einer Länge von 11,5 Kilometern vorgenommen. Die Abstände zwischen den Masten werden vergrößert, so dass sich die Anzahl der Masten um sieben verringert. Insgesamt werden 42 Maste neu errichtet und 49 Maste demontiert. Die bestehenden Masten können jedoch erst nach realisiertem Neubau zurück gebaut werden, da eine anderweitige Stromversorgung während der Bauphase nicht möglich ist.
Die Neubauleitung soll wie die bestehende Leitung in der Bauform der drei Ebenen („Tannenbaum“) errichtet werden, d. h. sechs Leiterseile hängen in drei Ebenen und das Erdseil wird an der Mastspitze geführt.
Der zu errichtende Leitungsabschnitt beginnt an der K 8302 zwischen Bad Lausick und Trebishain. Die Leitung verläuft über ca. fünf Kilometer in südliche Richtung. Dabei werden die 110-kV-Leitung Eula – Döbeln, die K 7902, verschiedene Gemeindestraßen, die Kleine Eula, die K 7933, die S 242 und der Frankenhainer Bach gekreuzt. Die Trasse führt überwiegend über Ackerflächen. Am Mast 63neu winkelt die Leitung ab und verläuft über 2,5 Kilometer in Richtung Südosten. Die 380-kV-Leitung Streumen - Eula und die K 7990 werden gequert. Südlich von Oberfrankenhain wird eine Waldfläche gekreuzt. Bei Mast 73neu ändert die Leitung den Verlauf geringfügig in südliche Richtung. Am Mast 75neu (86alt) - der erhalten bleibt - wird die 110-kV-Freileitung Abzweig Geithain zur Versorgung des Umspannwerkes Geithain ausgeschleift. Im weiteren Verlauf kreuzt die planfestgestellte Leitung die Bahnstrecke Neukieritzsch – Chemnitz, diverse Ortsverbindungsstraßen, den Kalkbach, die Eula, die B 7 und die K 7943 bis zum Bestandsmast 101.
Aufgrund der größeren Mastabstände verbreitert sich der Schutzstreifen von 12 bis 16 Metern auf beiden Seiten auf 13 bis 20 Meter. Dafür ist jedoch ein Vollerwerb des Eigentums nicht erforderlich. Als geringerer Eingriff genügt die Belastung mit einer dinglichen Sicherung, also der Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der enviaM AG. Mit der Planfeststellungsentscheidung sind die davon betroffenen Flächen verbindlich ausgewiesen. Der Beschluss ist zugleich enteignungsrechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme durch die enviaM AG. Solange der Schutzstreifen jedoch nicht für die Bau-, Betriebs- oder Unterhaltungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden muss, ist eine Nutzung der Flächen, insbesondere für landwirtschaftliche Bewirtschaftung, weiterhin möglich.
Gegen das Vorhaben sind keine grundsätzlichen Ablehnungen vorgetragen worden. Den Hinweisen und Forderungen von den Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern ist durch Zusagen der Vorhabenträgerin Rechnung getragen worden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in den Stadtverwaltungen Frohburg, Bad Lausick und Geithain öffentlich ausgelegt. Zeitraum und genauer Ort werden rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.