Medieninformationen 2016
[011/2016 - 17.02.2016]
Baurecht für den Ausbau der S 54 in Crimmitschau
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Sachsen hat am 16. Februar 2016 die Genehmigung zum Ausbau der Staatstraße S 54 in der Ortslage Crimmitschau erteilt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr über Baurecht.
Das Vorhaben „S 54 Ausbau in Crimmitschau“ umfasst den Abschnitt zwischen der Einmündung der Uferstraße im Norden und der Zufahrt zur Kläranlage im Süden. Dieser Abschnitt ist der erste Abschnitt im Gesamtvorhaben des Ausbaus der S 54 in Crimmitschau.
Der Trassenverlauf der S 54 bleibt bestehen. Die Straße selber wird an die aktuellen Verkehrsanforderungen angepasst. Dazu wird die Fahrbahn auf die einheitliche Breite von 6,50 Meter gebracht. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind einseitig, teilweise beidseitig, Gehwege vorgesehen. Des Weiteren werden in drei Abschnitten 2,0 Meter breite Parkstreifen errichtet.
Die Straßenentwässerung wird, wie bisher auch, über Abläufe gewährleistet. Neu errichtet wird eine Sammelleitung, an welche die Abläufe angebunden werden. Das Oberflächenwasser wird über die neue Sammelleitung zum Mischwasserkanal der Uferstraße geleitet. Hier erfolgt der Anschluss an den Kanal der Wasserwerke Zwickau GmbH.
Im Zuge des Straßenausbaus kommt es in geringen Maßen zu Flächenversiegelungen. Zum Ausgleich werden in der Stadt Crimmitschau sieben einheimische Laubbäume gepflanzt.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der S 54 wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Den betroffenen Einwendern wird er vorab zugestellt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Das Vorhaben „S 54 Ausbau in Crimmitschau“ umfasst den Abschnitt zwischen der Einmündung der Uferstraße im Norden und der Zufahrt zur Kläranlage im Süden. Dieser Abschnitt ist der erste Abschnitt im Gesamtvorhaben des Ausbaus der S 54 in Crimmitschau.
Der Trassenverlauf der S 54 bleibt bestehen. Die Straße selber wird an die aktuellen Verkehrsanforderungen angepasst. Dazu wird die Fahrbahn auf die einheitliche Breite von 6,50 Meter gebracht. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind einseitig, teilweise beidseitig, Gehwege vorgesehen. Des Weiteren werden in drei Abschnitten 2,0 Meter breite Parkstreifen errichtet.
Die Straßenentwässerung wird, wie bisher auch, über Abläufe gewährleistet. Neu errichtet wird eine Sammelleitung, an welche die Abläufe angebunden werden. Das Oberflächenwasser wird über die neue Sammelleitung zum Mischwasserkanal der Uferstraße geleitet. Hier erfolgt der Anschluss an den Kanal der Wasserwerke Zwickau GmbH.
Im Zuge des Straßenausbaus kommt es in geringen Maßen zu Flächenversiegelungen. Zum Ausgleich werden in der Stadt Crimmitschau sieben einheimische Laubbäume gepflanzt.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der S 54 wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Den betroffenen Einwendern wird er vorab zugestellt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.