Medieninformationen 2016
[010/2016 - 12.02.2016]
Rechtsaufsicht gibt den Haushalt des Landkreises Zwickau für das Jahr 2016 zum Vollzug frei
Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Zwickau zur Bewirtschaftung freigegeben. Der Etat beinhaltet für das Jahr 2016 Gesamtaufwendungen von 365.997.700 Euro.
Der Haushalt des Zwickauer Landkreises für 2016 ist ausgeglichen. Kreditaufnahmen sind gegenwärtig nicht vorgesehen. Auch mittelfristig ist der Haushaltsausgleich vollständig gewährleistet. Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die liquiden Mittel des Landkreises aus, um die Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum bis 2019 uneingeschränkt sicherstellen zu können.
Der Landkreis Zwickau ist aktuell in der Lage, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Die Landesdirektion konnte den Haushalt als gesetzmäßig bewerten.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde um einen Prozentpunkt erhöht und beträgt nun 32,83 Prozent.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Sie beträgt zum 31.12.2016 72,54 Euro pro Einwohner.
Für den Landkreis Zwickau bestehen finanzielle Unwägbarkeiten darin, nicht im ausreichenden Maße beurteilen zu können, wie sich die Unterbringungserfordernisse für Asylbewerber im Planungszeitraum entwickeln werden. Damit geht auch ein nicht abschätzbarer Investitionsbedarf in entsprechende Infrastruktur einher. Ob der damit verbundene Finanzbedarf durch Zuschüsse von Land oder Bund gedeckt werden kann oder ob auch andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden müssen, ist momentan noch nicht absehbar.
Der Haushalt des Zwickauer Landkreises für 2016 ist ausgeglichen. Kreditaufnahmen sind gegenwärtig nicht vorgesehen. Auch mittelfristig ist der Haushaltsausgleich vollständig gewährleistet. Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die liquiden Mittel des Landkreises aus, um die Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum bis 2019 uneingeschränkt sicherstellen zu können.
Der Landkreis Zwickau ist aktuell in der Lage, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Die Landesdirektion konnte den Haushalt als gesetzmäßig bewerten.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde um einen Prozentpunkt erhöht und beträgt nun 32,83 Prozent.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Sie beträgt zum 31.12.2016 72,54 Euro pro Einwohner.
Für den Landkreis Zwickau bestehen finanzielle Unwägbarkeiten darin, nicht im ausreichenden Maße beurteilen zu können, wie sich die Unterbringungserfordernisse für Asylbewerber im Planungszeitraum entwickeln werden. Damit geht auch ein nicht abschätzbarer Investitionsbedarf in entsprechende Infrastruktur einher. Ob der damit verbundene Finanzbedarf durch Zuschüsse von Land oder Bund gedeckt werden kann oder ob auch andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden müssen, ist momentan noch nicht absehbar.