Medieninformationen 2016
[008/2016 - 09.02.2016]
Präsident der Landesdirektion Sachsen informiert Bundestagsabgeordnete über das Planfeststellungsverfahren zum Bahnbogen Chemnitz
Mit Schreiben vom 8. Februar 2016 hat der Präsident der Landesdirektion Sachsen (LDS), Dietrich Gökelmann, die Bundestagsabgeordneten Detlef Müller (SPD), Frank Heinrich (CDU), Michael Leutert (Die Linke) und Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/Die Grünen), die sich für den Erhalt des Chemnitztalviaduktes im Zuge des geplanten Ausbaus der Bahnstrecke Chemnitz-Kappel/Chemnitz Hbf. einsetzen, über die nächsten Verfahrensschritte informiert.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Planfeststellungsbehörde hatte mit Schreiben vom 20. November 2015 bei der LDS die Durchführung des Anhörungsverfahrens für das Bauvorhaben „ABS Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig/Dresden (NBL), Chemnitz Hbf. (a) - Chemnitz Kappel (a)“ beantragt, das von der Deutschen Bahn AG als „Bahnbogen Chemnitz“ bezeichnet wird.
Das Anhörungsverfahren dient der Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange sowie von sämtlichen Betroffenen, deren Rechte oder Interessen durch das Vorhaben berührt werden können. Dabei nimmt die Landesdirektion Sachsen in ihrer Funktion als Anhörungsbehörde keine eigenen Planungen vor. Zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens gibt die Landesdirektion Sachsen eine Stellungnahme gegenüber dem EBA als Planfeststellungsbehörde ab. Der Planfeststellungsbeschluss - die verfahrensabschließende Entscheidung - wird sodann durch das EBA erlassen.
Eine eigene Entscheidung zum Erhalt oder zum Abriss des Viaduktes hat die Landesdirektion demnach nicht zu treffen.
Der Präsident der LDS versichert den am Erhalt des Chemnitztalviaduktes interessierten Bundestagesabgeordneten jedoch ebenso wie der interessierten Öffentlichkeit in Chemnitz und darüber hinaus, dass die LDS den denkmalpflegerischen Belang des Erhalts des Chemnitztalviaduktes im Rahmen des Anhörungsverfahrens sehr sorgfältig prüfen wird.
Die Anfrage des Herrn MdB Detlef Müller vom 26. Januar 2016, die von den Herren MdB Heinrich, Leutert und Kühn mitunterzeichnet wurde, wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens von der LDS als Einwendung berücksichtigt und die Abgeordneten dementsprechend weiter am Verfahren beteiligt, also auch zum Erörterungstermin eingeladen.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Planfeststellungsbehörde hatte mit Schreiben vom 20. November 2015 bei der LDS die Durchführung des Anhörungsverfahrens für das Bauvorhaben „ABS Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig/Dresden (NBL), Chemnitz Hbf. (a) - Chemnitz Kappel (a)“ beantragt, das von der Deutschen Bahn AG als „Bahnbogen Chemnitz“ bezeichnet wird.
Das Anhörungsverfahren dient der Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange sowie von sämtlichen Betroffenen, deren Rechte oder Interessen durch das Vorhaben berührt werden können. Dabei nimmt die Landesdirektion Sachsen in ihrer Funktion als Anhörungsbehörde keine eigenen Planungen vor. Zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens gibt die Landesdirektion Sachsen eine Stellungnahme gegenüber dem EBA als Planfeststellungsbehörde ab. Der Planfeststellungsbeschluss - die verfahrensabschließende Entscheidung - wird sodann durch das EBA erlassen.
Eine eigene Entscheidung zum Erhalt oder zum Abriss des Viaduktes hat die Landesdirektion demnach nicht zu treffen.
Der Präsident der LDS versichert den am Erhalt des Chemnitztalviaduktes interessierten Bundestagesabgeordneten jedoch ebenso wie der interessierten Öffentlichkeit in Chemnitz und darüber hinaus, dass die LDS den denkmalpflegerischen Belang des Erhalts des Chemnitztalviaduktes im Rahmen des Anhörungsverfahrens sehr sorgfältig prüfen wird.
Die Anfrage des Herrn MdB Detlef Müller vom 26. Januar 2016, die von den Herren MdB Heinrich, Leutert und Kühn mitunterzeichnet wurde, wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens von der LDS als Einwendung berücksichtigt und die Abgeordneten dementsprechend weiter am Verfahren beteiligt, also auch zum Erörterungstermin eingeladen.