Medieninformationen 2016
[007/2016 - 02.02.2016]
Landesdirektion Sachsen lässt Zielabweichung zur Erweiterung des Gewerbegebietes Klipphausen zu
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat heute dem Widerspruch der Gemeinde Klipphausen zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Klipphausen abgeholfen. Damit kann die Gemeinde Klipphausen jetzt mit der Planung des Gewerbegebietes beginnen. Ziele der Raumordnung stehen der Planung nicht mehr im Wege.
Am 21. Oktober 2015 hatte die LDS im Ergebnis eines Zielabweichungsverfahrens zunächst eine Abweichung von dem im Regionalplan festgelegten Vorranggebiet Landwirtschaft an dieser Stelle nicht zugelassen. Die Raumordnungsbehörde hatte dabei insbesondere bemängelt, dass die Gemeinde Klipphausen ihre Gewerbeflächenentwicklung nicht mit Nachbarkommunen abgestimmt hat. Möglicherweise hätten dort geeignetere Flächen für die geplante Erweiterung zur Verfügung gestanden, die keine oder weniger hochwertige landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch nehmen müssen.
Im Laufe des durch die Gemeinde Klipphausen angestrengten Widerspruchsverfahrens hatte der Landrat des Landkreises Meißen Steinbach erklärt, dass alternative Gewerbeflächen im Landkreis geprüft worden seien. Diese eigneten sich aber für die geplanten Ansiedlungen und Erweiterungen in Klipphausen nicht. Darüber hinaus hatte auch der für die Erarbeitung der Regionalpläne zuständige Planungsverband in einer Stellungnahme erklärt, dass die sehr dynamische Entwicklung des Gewerbegebietes Klipphausen zum Zeitpunkt der Planerarbeitung noch nicht absehbar gewesen sei und nun zu einer anderen Bewertung der Entwicklungseigenschaften des Gebietes führen könne.
Maßgeblich gestützt auf diese Stellungnahmen hat die Landesdirektion jetzt dem Widerspruch der Gemeinde Klipphausen stattgegeben und die Zielabweichung zugelassen. Damit steht das Ziel der Bewahrung hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen in diesem Falle vor den Erweiterungsabsichten ortsansässiger Unternehmen zurück, die in Klipphausen bereits zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen haben und erhalten wollen.
Die Frage einer geeigneten Verwertung der hochwertigen landwirtschaftlichen Oberböden wird jedoch im nachfolgenden Bauleitplanungsverfahren noch zu klären sein.
Am 21. Oktober 2015 hatte die LDS im Ergebnis eines Zielabweichungsverfahrens zunächst eine Abweichung von dem im Regionalplan festgelegten Vorranggebiet Landwirtschaft an dieser Stelle nicht zugelassen. Die Raumordnungsbehörde hatte dabei insbesondere bemängelt, dass die Gemeinde Klipphausen ihre Gewerbeflächenentwicklung nicht mit Nachbarkommunen abgestimmt hat. Möglicherweise hätten dort geeignetere Flächen für die geplante Erweiterung zur Verfügung gestanden, die keine oder weniger hochwertige landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch nehmen müssen.
Im Laufe des durch die Gemeinde Klipphausen angestrengten Widerspruchsverfahrens hatte der Landrat des Landkreises Meißen Steinbach erklärt, dass alternative Gewerbeflächen im Landkreis geprüft worden seien. Diese eigneten sich aber für die geplanten Ansiedlungen und Erweiterungen in Klipphausen nicht. Darüber hinaus hatte auch der für die Erarbeitung der Regionalpläne zuständige Planungsverband in einer Stellungnahme erklärt, dass die sehr dynamische Entwicklung des Gewerbegebietes Klipphausen zum Zeitpunkt der Planerarbeitung noch nicht absehbar gewesen sei und nun zu einer anderen Bewertung der Entwicklungseigenschaften des Gebietes führen könne.
Maßgeblich gestützt auf diese Stellungnahmen hat die Landesdirektion jetzt dem Widerspruch der Gemeinde Klipphausen stattgegeben und die Zielabweichung zugelassen. Damit steht das Ziel der Bewahrung hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen in diesem Falle vor den Erweiterungsabsichten ortsansässiger Unternehmen zurück, die in Klipphausen bereits zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen haben und erhalten wollen.
Die Frage einer geeigneten Verwertung der hochwertigen landwirtschaftlichen Oberböden wird jedoch im nachfolgenden Bauleitplanungsverfahren noch zu klären sein.