Medieninformationen 2016
[006/2016 - 27.01.2016]
Schill & Seilacher Chemie GmbH kann weitere Produktionsanlage in Betrieb nehmen
Die Landesdirektion Sachsen hat der Schill & Seilacher Chemie GmbH in Pirna heute mitgeteilt, dass einer Wiederinbetriebnahme der Produktionsanlage zur Herstellung von Phosporsäureestern aus Sicht des Immissionsschutzes und des Störfallrechts nichts entgegensteht.
Es handelt sich um die zweite Anlage, die nach dem Störfall vom 1. Dezember 2014 wieder in Betrieb gesetzt werden kann. Bereits Anfang Mai 2015 durfte das Unternehmen, gleichfalls nach Prüfung durch die Landesdirektion Sachsen, eine Misch- und Emulgieranlage wieder in Betrieb nehmen.
Die Landesdirektion Sachsen hatte infolge des Störfalls vom 1. Dezember 2014 die vorübergehende Stilllegung des gesamten Betriebes angeordnet. Des Weiteren hatte sie festgelegt, dass für die Wiederinbetriebnahme der nicht zerstörten Anlagen eine Prüfung durch einen Sachverständigen zu erfolgen hat. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen sowie sonstige Gefahren in Folge des Störfalls künftig für die Nachbarn und die Allgemeinheit ausgeschlossen werden.
Die geforderte sicherheitstechnische Überprüfung der Anlage zur Herstellung von Phosporsäureestern wurde mit dem o.g. Ergebnis jetzt abgeschlossen.
Es handelt sich um die zweite Anlage, die nach dem Störfall vom 1. Dezember 2014 wieder in Betrieb gesetzt werden kann. Bereits Anfang Mai 2015 durfte das Unternehmen, gleichfalls nach Prüfung durch die Landesdirektion Sachsen, eine Misch- und Emulgieranlage wieder in Betrieb nehmen.
Die Landesdirektion Sachsen hatte infolge des Störfalls vom 1. Dezember 2014 die vorübergehende Stilllegung des gesamten Betriebes angeordnet. Des Weiteren hatte sie festgelegt, dass für die Wiederinbetriebnahme der nicht zerstörten Anlagen eine Prüfung durch einen Sachverständigen zu erfolgen hat. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen sowie sonstige Gefahren in Folge des Störfalls künftig für die Nachbarn und die Allgemeinheit ausgeschlossen werden.
Die geforderte sicherheitstechnische Überprüfung der Anlage zur Herstellung von Phosporsäureestern wurde mit dem o.g. Ergebnis jetzt abgeschlossen.