Medieninformationen 2016
[005/2016 - 15.01.2016]
Neue 110 kV-Hochspannungsleitung Reichenbach-Oberplanitz nimmt erste Planungshürde
Landesdirektion Sachsen bringt Raumordnungsverfahren für Energievorhaben zum Abschluss
Die Landesdirektion Sachsen hat das von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH beantragte Raumordnungsverfahren für die Errichtung einer neuen 110 kV-Hochspannungsleitung zwischen Reichenbach und Oberplanitz abgeschlossen. Der Leitungsneubau ist Bestandteil des Projektes „Netzverbund Zwickau-Vogtland“. Er dient der sicheren Stromversorgung des Vogtlandes, das damit seinen Wirtschaftsstandort für künftige Ansiedlungen nachhaltig stärkt.
Nach Auswertung aller Stellungnahmen und Einwendungen kommt die Landesdirektion zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Voraussetzung dafür ist die Nutzung der Leitungsvariante mit dem längstmöglichen Parallelverlauf entlang der überregionalen Staatsstraße S 289 und der Bundesstraße B 173. Diese Variante weist das geringste Konfliktpotential auf. Dabei sind insbesondere Maßgaben der Siedlungsentwicklung, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie zum Erhalt der Waldgebiete zu erfüllen.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht entschieden. Die Vorhabenträgerin wird auf der Grundlage der raumordnerischen Beurteilung die Feintrassierung erarbeiten. Diese wird im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens detailliert geprüft. Die Öffentlichkeit wird erneut umfassend beteiligt.
Nach Auswertung aller Stellungnahmen und Einwendungen kommt die Landesdirektion zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Voraussetzung dafür ist die Nutzung der Leitungsvariante mit dem längstmöglichen Parallelverlauf entlang der überregionalen Staatsstraße S 289 und der Bundesstraße B 173. Diese Variante weist das geringste Konfliktpotential auf. Dabei sind insbesondere Maßgaben der Siedlungsentwicklung, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie zum Erhalt der Waldgebiete zu erfüllen.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht entschieden. Die Vorhabenträgerin wird auf der Grundlage der raumordnerischen Beurteilung die Feintrassierung erarbeiten. Diese wird im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens detailliert geprüft. Die Öffentlichkeit wird erneut umfassend beteiligt.