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Kontakt

Referat 31 - Gleichstellungsbeauftragte

0351 825 - 3120
0351 825 - 9301

 

© Landesdirektion Sachsen

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ...


[01.08.2008]

... Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

Zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrages gibt es in der Landesdirektion Sachsen Gleichstellungsbeauftragte.
Diese sollen die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Sachsen unterstützen und beschleunigen.



Neues auf der Website Gleichstellung:

17.04.2013

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen





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