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"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ...
... Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrages gibt es in der Landesdirektion Sachsen Gleichstellungsbeauftragte.
Diese sollen die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Sachsen unterstützen und beschleunigen.
Neues auf der Website Gleichstellung:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
